Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Geburt im Geburtshaus?
Die Kosten für eine Geburt im Geburtshaus werden seit Juli 2008 im Rahmen der Verträge nach §134 a SGB V durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, mit Ausnahme etwaiger Zusatzleistungen, der so genannten Wahlleistungen.
Die Kosten umfassen die Arbeitsleistungen der Hebammen, die Verbrauchsmaterialien und Arzneimittel, als auch die Betriebskosten für u.a. die Bereitstellung von Räumlichkeiten und medizinischer Geräte. Nicht enthalten sind z.B. Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder eine Ausweitung der Bereitschaftszeiten der Hebammen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rahmen einer finanziellen Aufklärung durch das Geburtshaus. Versicherte der privaten Kranken- oder Zusatzversicherung sollten die Kostenübernahme vor Inanspruchnahme der Leistungen mit ihrer jeweiligen Krankenversicherung abklären.